Leistungsabrechnung
Alle Leistungen werden – wie rechtlich vorgeschrieben – nach der GOT = Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Diese ist auf der Internetseite der Bayerischen Landestierärztekammer (www.bltk.de) einsehbar. Notfälle und Leistungen außerhalb der regulären Sprechzeiten sowie Leistungen mit erhöhtem Zeitfaktor werden entsprechend höher taxiert.
Liquidation: | bar oder auf Rechnung für Stammkunden, Notfälle werden seit dem 14.02.2020 nach GOT wie folgt abgerechnet: |
Hinweis: | Patienten die ohne Termin vorstellig werden beeinträchtigen den Ablauf der Praxis massiv und müssen daher wie Notfälle (+50 Euro Notfallgebühr) berechnet werden.
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